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671.7 GAÖL CH-SG

Art. 19 Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) - c) Finanzreferendum

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Art. 19 GAöL · c) Finanzreferendum

1. Dieses Gesetz untersteht nach Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem obligatorischen Finanzreferendum.

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