671.7
GAÖL
CH-SG
Art. 13 Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) - b) politische Gemeinde
Art. 13 GAöL · b) politische Gemeinde
1. Die politische Gemeinde
a)* führt Erhebungen durch;
b) schliesst Bewirtschaftungsverträge ab;
c)* erstellt Abrechnungslisten;
d)* ...
e)* ...
f) trifft die zum Vollzug erforderlichen Verfügungen.