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Art. 1 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Dürrenmoos in Hemberg und St.Peterzell - Schutzgebiet

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Art. 1 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Dürrenmoos in Hemberg und St.Peterzell · Schutzgebiet

1. Die Grundstücke der katholischen Kirchgemeinde St.Peterzell beidseits des Neckers im Halte von 165,60 Aren auf Gemeindegebiet Hemberg (Parzelle Nr. 330) und von ca. 244 Aren auf Gemeindegebiet St.Peterzell (unvermessen), genannt Dürrenmoos oder Brunau, werden als Naturschutzgebiet erklärt.

2. Massgebend für die genaue Umgrenzung ist die Eintragung auf der beim Bau- und Umweltdepartement verwahrten Skizze 1:2000, fussend auf fotografischer Vergrösserung des Übersichtsplanes 1:10 000, auf Feldaufnahme und auf dem Privatwaldverzeichnis des zuständigen Revierforstamtes.

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