Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
671.514 CH-SG

Schutzgebiet

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Die Grundstücke der katholischen Kirchgemeinde St.Peterzell beidseits des Neckers im Halte von 165,60 Aren auf Gemeindegebiet Hemberg (Parzelle Nr. 330) und von ca. 244 Aren auf Gemeindegebiet St.Peterzell (unvermessen), genannt Dürrenmoos oder Brunau, werden als Naturschutzgebiet erklärt.

2. Massgebend für die genaue Umgrenzung ist die Eintragung auf der beim Bau- und Umweltdepartement verwahrten Skizze 1:2000, fussend auf fotografischer Vergrösserung des Übersichtsplanes 1:10 000, auf Feldaufnahme und auf dem Privatwaldverzeichnis des zuständigen Revierforstamtes.

1. Geschützt sind im Schutzgebiet sämtliche Pflanzen und überdies sämtliche Tiere, unter Vorbehalt der Gesetzgebung von Bund und Kanton über Jagd, Vogelschutz und Fischerei, sowie deren Eier, Larven, Puppen, Nester und Brutstätten.

2. Die ordentliche Bewirtschaftung des Rietbodens durch die Berechtigten bleibt, bei Verzicht auf jegliche Bodenverbesserungsarbeiten, Düngung oder anderweitige Umwandlung der Kulturart, vorbehalten. Ausserdem kann an geeigneter Stelle zu Lehrzwecken ein kleiner Teich ausgehoben werden.

3. Vorbehalten sind ferner Beschränkungen des Betretensrechtes, des Zeltens und Feuermachens im Schutzgebiet gemäss Vereinbarung der Grundeigentümerin mit den Gemeinden und dem Dienstbarkeitsberechtigten.

1. Das Bau- und Umweltdepartement sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieses Beschlusses, die sich an die Öffentlichkeit wenden, zusammen mit einer orientierenden Planskizze an den wichtigsten Zugängen zum Schutzgebiet wiedergegeben werden.

1. Der Vollzug und die Kostentragung obliegen den beteiligten Gemeinden Hemberg und St.Peterzell, der Grundeigentümerin und dem dienstbarkeitsberechtigten St.Gallisch-Appenzellischen Naturschutzbund.

1. Dieser Beschluss wird angewendet, sobald das Schutzgebiet markiert ist und das Bau- und Umweltdepartement die Öffentlichkeit im Sinn von Art. 3 dieses Beschlusses orientiert hat.

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