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Art. 2 Regierungsratsbeschluss über das Pflanzenschutzgebiet Hoher Kasten-Kamor-Schwämme-Chienberg - Pflanzenschutz

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Art. 2 Regierungsratsbeschluss über das Pflanzenschutzgebiet Hoher Kasten-Kamor-Schwämme-Chienberg · Pflanzenschutz

1. Geschützt sind sämtliche Pflanzen im Schutzgebiet. Die ordentliche alp- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung und Nutzung bleibt vorbehalten.

2. Vorbehalten bleiben ferner auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Rüthi Vorkehren zur Unkrautvertilgung, ferner auf jenem der Alp Unterkamor Entwässerungen und die Erstellung von Hoch- und Tiefbauten, soweit es die jeweilige Gesetzgebung von Bund, Kanton und Gemeinde zulässt.

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