Art. 1 Regierungsratsbeschluss über das Pflanzenschutzgebiet Hoher Kasten-Kamor-Schwämme-Chienberg - Schutzgebiet
Art. 1 Regierungsratsbeschluss über das Pflanzenschutzgebiet Hoher Kasten-Kamor-Schwämme-Chienberg · Schutzgebiet
1. Als Pflanzenschutzgebiet werden folgende gemäss Beschlüssen der im Ingress aufgeführten öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privatrechtlichen Vereinigungen ausgeschiedenen Flächen ihres Grundeigentums innerhalb der nachgenannten Punkte auf der Landeskarte der Eidgenössischen Landestopographie (Massstab 1:25 000) erklärt
2. Hoher Kasten - der Kantonsgrenze Appenzell I.Rh./St.Gallen entlang nach Norden über Kamor - Punkt 1287 Forstegg - Neuenalp - hierauf östlich zum Oberrieter Chienberg - von hier südwestlich über Mittelstein - Strüssler - Montlinger Schwamm Punkt 1167.3 - danach der Gemeindegrenze Oberriet/Rüthi entlang südöstlich nach Brunnenberg und südwärts über Stöfeli-Wannen/Lienz-Schwendi - danach im rechten Winkel über Lienzer Spitz - Better - westwärts zum Hohen Kasten.
3. Massgebend für die genaue Umgrenzung ist die Eintragung auf der beim Bau- und Umweltdepartement verwahrten Landeskarte der Eidgenössischen Landestopographie (Massstab 1:25 000), die von jedermann eingesehen werden kann.