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Art. 5 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten - Vollzugsbeginn

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Art. 5 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten · Vollzugsbeginn

1. Dieser Beschluss wird angewendet, sobald der Verein für Vogelschutz und Vogelkunde «Schwalbe» das Schutzgebiet markiert hat und die Öffentlichkeit im Sinne von Art. 3 dieses Beschlusses orientiert ist.

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