671.512
CH-SG
Art. 5 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten - Vollzugsbeginn
Art. 5 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten · Vollzugsbeginn
1. Dieser Beschluss wird angewendet, sobald der Verein für Vogelschutz und Vogelkunde «Schwalbe» das Schutzgebiet markiert hat und die Öffentlichkeit im Sinne von Art. 3 dieses Beschlusses orientiert ist.