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Art. 4 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten - Vollzug und Kosten

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Art. 4 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten · Vollzug und Kosten

1. Der Vollzug und die Kostentragung obliegen dem Verein für Vogelschutz und Vogelkunde «Schwalbe» in Altstätten.

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