671.512
CH-SG
Art. 3 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten - Orientierung der Öffentlichkeit
Art. 3 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten · Orientierung der Öffentlichkeit
1. Das Bau- und Umweltdepartement sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieses Beschlusses, die sich an die Öffentlichkeit wenden, zusammen mit einer orientierenden Kartenskizze an den wichtigsten Zugängen zum Schutzgebiet wiedergegeben werden.