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Art. 3 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten - Orientierung der Öffentlichkeit

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Art. 3 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten · Orientierung der Öffentlichkeit

1. Das Bau- und Umweltdepartement sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieses Beschlusses, die sich an die Öffentlichkeit wenden, zusammen mit einer orientierenden Kartenskizze an den wichtigsten Zugängen zum Schutzgebiet wiedergegeben werden.

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