671.512
CH-SG
Art. 1 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten - Schutzgebiet
Art. 1 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten · Schutzgebiet
1. Als Naturschutzgebiet wird folgendes gemäss Dienstbarkeitsvertrag (Nutzniessung) ausgeschiedene Teilstück von ungefähr 1,8 ha der Parzelle Nr. 3333, Grundbuch Altstätten, im Eigentum der Rhode Hinterforst, erklärt
a) Westgrenze: im Gelände durch Pfähle markierte Linie gegen das Aufschüttungsgelände für Aushub des Widenbachkiesfanges;
b) Südgrenze: Alter Widenbachdamm;
c) Ostgrenze: Güterstrasse;
d) Nordgrenze: Alter Widenbachdamm.
2. Massgebend für die genaue Umgrenzung ist die Eintragung auf dem beim Bau- und Umweltdepartement verwahrten, Bestandteil des Dienstbarkeitsvertrages bildenden Situationsplan 1:2000, der von jedermann, in Fotokopie auch beim Grundbuchamt Altstätten, eingesehen werden kann.