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Art. 1 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten - Schutzgebiet

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Art. 1 Regierungsratsbeschluss über das Naturschutzgebiet Fleuben in Altstätten · Schutzgebiet

1. Als Naturschutzgebiet wird folgendes gemäss Dienstbarkeitsvertrag (Nutzniessung) ausgeschiedene Teilstück von ungefähr 1,8 ha der Parzelle Nr. 3333, Grundbuch Altstätten, im Eigentum der Rhode Hinterforst, erklärt

a) Westgrenze: im Gelände durch Pfähle markierte Linie gegen das Aufschüttungsgelände für Aushub des Widenbachkiesfanges;

b) Südgrenze: Alter Widenbachdamm;

c) Ostgrenze: Güterstrasse;

d) Nordgrenze: Alter Widenbachdamm.

2. Massgebend für die genaue Umgrenzung ist die Eintragung auf dem beim Bau- und Umweltdepartement verwahrten, Bestandteil des Dienstbarkeitsvertrages bildenden Situationsplan 1:2000, der von jedermann, in Fotokopie auch beim Grundbuchamt Altstätten, eingesehen werden kann.

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