Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.3 IFMIPM CH-SG

Art. 7 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - b) Aufgaben

II. Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 IFM · b) Aufgaben

1. Der Stiftungsrat ist das oberste Stiftungs- und Verwaltungsorgan der Schule. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

2. Der Stiftungsrat

a) erlässt ergänzende Vorschriften, insbesondere Reglemente über Organisation und Betrieb der Schule;

b) legt die Aufgaben des Ausschusses des Stiftungsrats, der Prüfungskommission und der Leitung der Schule fest;

c) genehmigt das Betriebskonzept und die Lehrpläne;

d) legt die Schul- und Internatsgelder fest;

e) wählt die Mitglieder des Ausschusses des Stiftungsrats, der Prüfungskommission, den Direktor der Schule und die Fachlehrer;

f) genehmigt Ausbau- und Erneuerungsprojekte, unter Vorbehalt, dass die erforderlichen Kredite gewährt werden;

g) entscheidet über Beitrittsgesuche weiterer Kantone und legt die zu leistende Einkaufssumme fest;

h) legt die Bedingungen fest, unter welchen Schüler, die nicht von einem Vertragspartner abgeordnet sind, aufgenommen werden;

i) beschliesst über die Höhe der jährlichen Einlage in die Rückstellung;

k) beschliesst den Voranschlag und genehmigt den Jahresbericht und die Rechnung;

l) beschliesst über Nachtragskredite.

3. Der Stiftungsrat kann die Aufgaben nach Abs. 2 lit. d, h und l dieser Bestimmungen an den Ausschuss des Stiftungsrats delegieren.

← Art. 6 IFM Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Grundsatz Art. 8 IFM →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →