651.3
IFMIPM
CH-SG
Art. 6 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Stiftungsrat a) Zusammensetzung
II. Organisation
Art. 6 IFM · Stiftungsrat a) Zusammensetzung
1. Der Stiftungsrat besteht aus je einem Vertreter des Bundes und der Vertragspartner. Die Kantone Graubünden und St.Gallen bestimmen je zwei Vertreter.
2. Ein Vertreter des Verbands Schweizer Förster kann an den Sitzungen des Stiftungsrats teilnehmen. Er hat beratende Stimme.