Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.3 IFMIPM CH-SG

Art. 4 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Kündigung der Vereinbarung

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 IFM · Kündigung der Vereinbarung

1. Jeder Vertragspartner kann die Vereinbarung unter Beachtung einer dreijährigen Frist auf das Jahresende kündigen.

2. Finanzielle Leistungen werden nicht zurückerstattet.

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