651.3
IFMIPM
CH-SG
Art. 4 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Kündigung der Vereinbarung
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 IFM · Kündigung der Vereinbarung
1. Jeder Vertragspartner kann die Vereinbarung unter Beachtung einer dreijährigen Frist auf das Jahresende kündigen.
2. Finanzielle Leistungen werden nicht zurückerstattet.