Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.3 IFMIPM CH-SG

Art. 3 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Beitritt zur Vereinbarung

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 IFM · Beitritt zur Vereinbarung

1. Weitere Kantone können der Vereinbarung beitreten.

2. Sie haben eine angemessene Einkaufssumme zu leisten.

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