651.3
IFMIPM
CH-SG
Art. 3 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Beitritt zur Vereinbarung
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 IFM · Beitritt zur Vereinbarung
1. Weitere Kantone können der Vereinbarung beitreten.
2. Sie haben eine angemessene Einkaufssumme zu leisten.