Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.3 IFMIPM CH-SG

Art. 24 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Rechtsgültigkeit der Vereinbarung

V. Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Art. 24 IFM · Rechtsgültigkeit der Vereinbarung

1. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Vertragspartner und des Eidgenössischen Departementes des Innern.

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