651.3
IFMIPM
CH-SG
Art. 23 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Finanzierung
V. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Art. 23 IFM · Finanzierung
1. Art. 16 bis 21 dieser Vereinbarung werden erstmals für das Betriebsjahr 1992 und für die Finanzierung des Um- und Erweiterungsbaus (Projekt 1990) angewendet.