Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.3 IFMIPM CH-SG

Art. 2 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Schule

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 IFM · Schule

1. Die Schule befindet sich in Maienfeld.

2. Soweit es die Fachausbildung der Förster zulässt, können auch andere Kurse und Veranstaltungen durchgeführt werden.

3. Die Schule ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von den Kantonssteuern befreit.

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