651.3
IFMIPM
CH-SG
Art. 16 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Deckung der Betriebskosten
IV. Finanzierung
Art. 16 IFM · Deckung der Betriebskosten
1. Die Betriebskosten werden gedeckt durch
a) Aktivsaldo des Vorjahres;
b) Beiträge des Bundes;
c) Beiträge von Kantonen, denen das Recht zusteht, Schüler abzuordnen, obschon sie nicht Partner dieser Vereinbarung sind;
d) Schul- und Internatsgelder;
e) Einnahmen aus Kursen, Veranstaltungen und Arbeiten des Personals und der Schüler;
f) andere Zuwendungen.
2. Die Vertragspartner tragen die Restkosten.