Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.3 IFMIPM CH-SG

Art. 14 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Aufnahmen von Schülern

III. Schulbetrieb
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Art. 14 IFM · Aufnahmen von Schülern

1. Die Schüler müssen die bundesrechtlich festgelegten Anforderungen erfüllen. (5)

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