Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.3 IFMIPM CH-SG

Art. 11 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Prüfungskommission

II. Organisation
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Art. 11 IFM · Prüfungskommission

1. Die Prüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern.

2. Sie beaufsichtigt den Schulbetrieb und nimmt die Schlussprüfungen ab.

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