Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.3 IFMIPM CH-SG

Art. 10 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Kontrollstelle

II. Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 IFM · Kontrollstelle

1. Als Kontrollstelle amtet die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden.

2. Sie prüft die Kapital- und Betriebsrechnung und erstattet dem Stiftungsrat jährlich Bericht und Antrag.

← Art. 9 IFM Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Grundsatz Art. 11 IFM →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →