651.3
IFMIPM
CH-SG
Art. 1 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Grundsatz
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 IFM · Grundsatz
1. Die Vertragspartner haben vereinbart, zur Ausbildung von Förstern eine Stiftung im Sinn von Art. 80 ff. ZGB zu errichten, welche eine Försterschule betreibt.