Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.3 IFMIPM CH-SG

Art. 1 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Grundsatz

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 IFM · Grundsatz

1. Die Vertragspartner haben vereinbart, zur Ausbildung von Förstern eine Stiftung im Sinn von Art. 80 ff. ZGB zu errichten, welche eine Försterschule betreibt.

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