643.72
CH-SG
Art. 1 Verordnung über Entschädigungen und Gebühren im Veterinärwesen - Geltungsbereich
Art. 1 Verordnung über Entschädigungen und Gebühren im Veterinärwesen · Geltungsbereich
1. Dieser Erlass regelt
a) die Entschädigungen von Tierärztinnen und Tierärzten sowie von amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten Bieneninspektion für Tätigkeiten im Auftrag des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen;
b) die Gebühren für Amtshandlungen im Veterinärwesen.