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643.72 CH-SG

Art. 1 Verordnung über Entschädigungen und Gebühren im Veterinärwesen - Geltungsbereich

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Art. 1 Verordnung über Entschädigungen und Gebühren im Veterinärwesen · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass regelt

a) die Entschädigungen von Tierärztinnen und Tierärzten sowie von amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten Bieneninspektion für Tätigkeiten im Auftrag des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen;

b) die Gebühren für Amtshandlungen im Veterinärwesen.

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