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643.71 CH-SG

Art. 3 Verordnung über den Tarif des Instituts für klinische Mikrobiologie und Immunologie für veterinär-medizinische Untersuchungen

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Art. 3 Verordnung über den Tarif des Instituts für klinische Mikrobiologie und Immunologie für veterinär-medizinische Untersuchungen

1. Diese Verordnung wird ab 1. März 1993 angewendet.

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