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643.71 CH-SG

Art. 1 Verordnung über den Tarif des Instituts für klinische Mikrobiologie und Immunologie für veterinär-medizinische Untersuchungen

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Art. 1 Verordnung über den Tarif des Instituts für klinische Mikrobiologie und Immunologie für veterinär-medizinische Untersuchungen

1. Als Tarif des Instituts für klinische Mikrobiologie und Immunologie für veterinär-medizinische Untersuchungen gilt die Gebührenregelung für labordiagnostische Untersuchungen der Tarifkommission der Schweizerischen Vereinigung der Veterinär-Labordiagnostiker vom Mai 1986.

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