643.12
VTG
CH-SG
Art. 36 Verordnung über die Tiergesundheit (VTG) - Nutztierzählung
VII. Beiträge an die Tierseuchenkasse
Art. 36 VTG · Nutztierzählung
1. Die politische Gemeinde zählt jährlich die Nutztiere, für die jährliche Beiträge zu entrichten sind.