Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
643.12 VTG CH-SG

Art. 36 Verordnung über die Tiergesundheit (VTG) - Nutztierzählung

VII. Beiträge an die Tierseuchenkasse
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Art. 36 VTG · Nutztierzählung

1. Die politische Gemeinde zählt jährlich die Nutztiere, für die jährliche Beiträge zu entrichten sind.

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