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633.82 CH-SG

Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die Birt-Strassen-Korporation - Vollzug

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Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die Birt-Strassen-Korporation · Vollzug

1. Diese Vereinbarung wird angewendet, sobald sie von den Vereinbarungskantonen unterzeichnet ist.

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