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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Birt-Strassen-Korporation - Zweck und Rechtsnatur

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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Birt-Strassen-Korporation · Zweck und Rechtsnatur

1. Die Birt-Strassen-Korporation bezweckt Unterhalt und Ausbau der Erschliessungsstrasse Birt auf dem Gebiet der Gemeinde Speicher und der Stadt St.Gallen.

2. Sie ist ein Bodenverbesserungsunternehmen nach Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 und Art. 167 ff. des ausserrhodischen Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. April 1969 mit Sitz in Speicher (im Folgenden Unternehmen).

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