Zweck und Rechtsnatur
Inhaltsübersicht (7)
Gesetzestext (7 Artikel)
1. Die Birt-Strassen-Korporation bezweckt Unterhalt und Ausbau der Erschliessungsstrasse Birt auf dem Gebiet der Gemeinde Speicher und der Stadt St.Gallen.
2. Sie ist ein Bodenverbesserungsunternehmen nach Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 und Art. 167 ff. des ausserrhodischen Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. April 1969 mit Sitz in Speicher (im Folgenden Unternehmen).
1. Das Unternehmen untersteht dem Recht des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
1. Die Statuten des Unternehmens regeln
a) Mitgliedschaft;
b) Kostenverteilung;
c) Organisation;
d) Rechte und Pflichten der Mitglieder.
1. Das Unternehmen erhält die Rechtspersönlichkeit mit der Genehmigung der Statuten durch die zuständige Behörde des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
1. Die Aufsicht über das Unternehmen wird von den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen ausgeübt.
1. Die zuständigen Behörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden beurteilen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern.
2. Streitigkeiten zwischen den Vereinbarungskantonen werden nach Art. 189 Abs. 1 Bst. c der Bundesverfassung vom 18. April 1999 dem Bundesgericht unterbreitet.
1. Diese Vereinbarung wird angewendet, sobald sie von den Vereinbarungskantonen unterzeichnet ist.