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633.410 CH-SG

Art. 9 Reglement der Linthebene-Melioration - b) Technische Aufgaben

I. Organisation und Leitung - 3. Leitung
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Art. 9 Reglement der Linthebene-Melioration · b) Technische Aufgaben

1. Die Leitung ist zuständig für

a) Überwachung, Planung und Leitung von Unterhalt und Ausbau der Werkanlagen;

b) Nachführung der Ausführungspläne.

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