633.410
CH-SG
Art. 6 Reglement der Linthebene-Melioration - Unterschrift
I. Organisation und Leitung - 2. Verwaltungskommission
Art. 6 Reglement der Linthebene-Melioration · Unterschrift
1. Der Präsident oder die Präsidentin, im Verhinderungsfall dessen oder deren Stellvertreter oder Stellvertreterin, führt die rechtsverbindliche Unterschrift.