633.410
CH-SG
Art. 5 Reglement der Linthebene-Melioration - Beschlüsse
I. Organisation und Leitung - 2. Verwaltungskommission
Art. 5 Reglement der Linthebene-Melioration · Beschlüsse
1. Die Verwaltungskommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist.
2. Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen gefasst. Der Präsident oder die Präsidentin stimmt mit. Bei Stimmengleichheit fällt er oder sie den Stichentscheid.
3. Die Verwaltungskommission kann auf dem Zirkulationsweg Beschluss fassen. Ein Zirkularbeschluss erfordert die Zustimmung aller Mitglieder. Der Beschluss ist an der nächsten Sitzung bekannt zu geben.