633.410
CH-SG
Art. 4 Reglement der Linthebene-Melioration - Sitzungen
I. Organisation und Leitung - 2. Verwaltungskommission
Art. 4 Reglement der Linthebene-Melioration · Sitzungen
1. Die Verwaltungskommission wird durch den Präsidenten oder die Präsidentin einberufen oder wenn ein Mitglied dies schriftlich unter Angabe des Zwecks verlangt.
2. Die Einladung wird den Mitgliedern unter Bekanntgabe der Traktanden vierzehn Tage im Voraus zugestellt.