633.410
CH-SG
Art. 2 Reglement der Linthebene-Melioration - Beschlüsse
I. Organisation und Leitung - 1. Aufsichtsrat
Art. 2 Reglement der Linthebene-Melioration · Beschlüsse
1. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn wenigstens neun Mitglieder anwesend und beide Vertragskantone vertreten sind.
2. Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen gefasst. Wiedererwägungsbeschlüsse bedürfen eines Zweidrittelmehrs.
3. Der Präsident oder die Präsidentin stimmt mit. Bei Stimmengleichheit fällt er oder sie den Stichentscheid.
4. Der Aufsichtsrat kann auf dem Zirkulationsweg Beschluss fassen. Ein Zirkularbeschluss erfordert die Zustimmung aller Mitglieder. Der Beschluss wird an der nächsten Sitzung bekannt gegeben.