633.410
CH-SG
Art. 13 Reglement der Linthebene-Melioration - Entschädigung und Besoldung a) Aufsichtsrat
I. Organisation und Leitung - 4. Gemeinsame Bestimmungen
Art. 13 Reglement der Linthebene-Melioration · Entschädigung und Besoldung a) Aufsichtsrat
1. Die Entschädigung von Mitgliedern des Aufsichtsrates ist Sache des abordnenden Gemeinwesens.