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633.410 CH-SG

Art. 13 Reglement der Linthebene-Melioration - Entschädigung und Besoldung a) Aufsichtsrat

I. Organisation und Leitung - 4. Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 13 Reglement der Linthebene-Melioration · Entschädigung und Besoldung a) Aufsichtsrat

1. Die Entschädigung von Mitgliedern des Aufsichtsrates ist Sache des abordnenden Gemeinwesens.

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