Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
633.410 CH-SG

Art. 1 Reglement der Linthebene-Melioration - Sitzungen

I. Organisation und Leitung - 1. Aufsichtsrat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Reglement der Linthebene-Melioration · Sitzungen

1. Der Aufsichtsrat kommt zweimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.

2. Der Präsident oder die Präsidentin beruft eine ausserordentliche Sitzung ein

a) bei Bedarf;

b) auf Verlangen von wenigstens fünf Mitgliedern.

3. Die Einladung wird den Mitgliedern unter Bekanntgabe der Traktanden vierzehn Tage im Voraus zugestellt.

Sitzungen Art. 2 Reglement der Linthebene-Melioration →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →