633.410
CH-SG
Art. 1 Reglement der Linthebene-Melioration - Sitzungen
I. Organisation und Leitung - 1. Aufsichtsrat
Art. 1 Reglement der Linthebene-Melioration · Sitzungen
1. Der Aufsichtsrat kommt zweimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
2. Der Präsident oder die Präsidentin beruft eine ausserordentliche Sitzung ein
a) bei Bedarf;
b) auf Verlangen von wenigstens fünf Mitgliedern.
3. Die Einladung wird den Mitgliedern unter Bekanntgabe der Traktanden vierzehn Tage im Voraus zugestellt.