633.41
CH-SG
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Oberaufsicht
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Oberaufsicht
1. Das Werk steht unter Oberaufsicht der Regierungen der Vertragskantone.