633.41
CH-SG
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Planauflage
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Planauflage
1. Pläne, gegen die Einsprache erhoben werden kann, werden in den beteiligten politischen Gemeinden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.