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633.41 CH-SG

Art. 8 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Planauflage

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 8 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Planauflage

1. Pläne, gegen die Einsprache erhoben werden kann, werden in den beteiligten politischen Gemeinden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

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