633.41
CH-SG
Art. 7 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Haftung und Verantwortlichkeit
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Haftung und Verantwortlichkeit
1. Die Haftung des Werks und die Verantwortlichkeit seiner Organe sowie des Personals richten sich nach den Vorschriften des Sitzkantons.