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633.41 CH-SG

Art. 7 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Haftung und Verantwortlichkeit

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Haftung und Verantwortlichkeit

1. Die Haftung des Werks und die Verantwortlichkeit seiner Organe sowie des Personals richten sich nach den Vorschriften des Sitzkantons.

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