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633.41 CH-SG

Art. 5 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Anwendbares Recht

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Anwendbares Recht

1. Soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt, gelten für die Organe und die Leitung des Werks

a) das materielle Recht des Kantons St.Gallen;

b) das Verfahrensrecht und die Gebührenordnung des Kantons Schwyz.

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