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633.41 CH-SG

Art. 43 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Rechtsgültigkeit

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 43 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Rechtsgültigkeit

1. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der verfassungsmässig zuständigen Organe der Vertragskantone.

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