633.41
CH-SG
Art. 42 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Unterhaltsfond
VII. Schlussbestimmungen
Art. 42 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Unterhaltsfond
1. Die Unterhaltsfonde werden bei Vollzugsbeginn dieser Vereinbarung aufgelöst. Deren Mittel werden der allgemeinen Rechnung des Werks gutgeschrieben.