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633.41 CH-SG

Art. 42 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Unterhaltsfond

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 42 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Unterhaltsfond

1. Die Unterhaltsfonde werden bei Vollzugsbeginn dieser Vereinbarung aufgelöst. Deren Mittel werden der allgemeinen Rechnung des Werks gutgeschrieben.

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