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633.41 CH-SG

Art. 4 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Werkanlagen

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Werkanlagen

1. Das Werk führt ein Verzeichnis der Werkanlagen.

2. Werkanlagen sind insbesondere

a) Wasserläufe;

b) Strassen und Wege, soweit sie nicht überwiegend meliorationsfremden Zwecken dienen;

c) Entwässerungsanlagen, soweit es sich nicht um Hausanschlüsse für Meteorwasser handelt;

d) ortsfeste ökologische Ausgleichsflächen, insbesondere Hecken- und Feldgehölze;

e) Windschutzpflanzungen und Ufergehölze.

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