633.41
CH-SG
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Werkanlagen
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Werkanlagen
1. Das Werk führt ein Verzeichnis der Werkanlagen.
2. Werkanlagen sind insbesondere
a) Wasserläufe;
b) Strassen und Wege, soweit sie nicht überwiegend meliorationsfremden Zwecken dienen;
c) Entwässerungsanlagen, soweit es sich nicht um Hausanschlüsse für Meteorwasser handelt;
d) ortsfeste ökologische Ausgleichsflächen, insbesondere Hecken- und Feldgehölze;
e) Windschutzpflanzungen und Ufergehölze.