633.41
CH-SG
Art. 37 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Beiträge bevorteilter Dritter ausserhalb des Beizugsgebiets
VI. Finanzierung - ...
Art. 37 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Beiträge bevorteilter Dritter ausserhalb des Beizugsgebiets
1. Dritte ausserhalb des Beizugsgebiets leisten Anschluss- und Benützungsbeiträge für Wasser, das natürlich nicht den Werkanlagen zufliessen würde, insbesondere für Meteorwasser und gereinigtes Abwasser.
2. Der Beitrag bemisst sich nach der entwässerten Fläche und dem verursachten Aufwand.
3. Der Aufsichtsrat führt die Bemessungsgrundlagen in einem Reglement weiter aus.