Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
633.41 CH-SG

Art. 34 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - b) Nutzung des Bodens

V. Schutz der Melioration - 2. Boden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (45 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 34 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · b) Nutzung des Bodens

1. Erbringt das Werk Leistungen, die sich unmittelbar einzelbetrieblich auswirken, so kann der Bewirtschafter zu einer bestimmten Nutzung angehalten werden. Im Widerhandlungsfall kann das Werk seine Leistungen verweigern oder zurückfordern.

← Art. 33 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen Name, Sitz, Rechtsnatur Art. 35 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →