633.41
CH-SG
Art. 3 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Beizugsgebiet
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Beizugsgebiet
1. Das Beizugsgebiet (Perimeter) ist in einem Umgrenzungsplan bezeichnet. Es umfasst alle Grundstücke, welchen aus dem Werk ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst.
2. Das Beizugsgebiet wird wesentlich veränderten Verhältnissen angepasst.
3. Die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Beizugsgebiet wird
a) im Grundbuch angemerkt;
b) in einem Verzeichnis des Werks festgehalten.