633.41
CH-SG
Art. 27 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - bb) Weiterleitung an die zuständige Behörde
IV. Unterhalt und Ausbau
Art. 27 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · bb) Weiterleitung an die zuständige Behörde
1. Die Verwaltungskommission leitet das Ausbauprojekt und die Einsprachen zusammen mit ihrer Stellungnahme an die Regierung des Vertragskantons, auf dessen Gebiet sich das Projekt ganz oder zur Hauptsache befindet.