Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
633.41 CH-SG

Art. 27 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - bb) Weiterleitung an die zuständige Behörde

IV. Unterhalt und Ausbau
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (45 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · bb) Weiterleitung an die zuständige Behörde

1. Die Verwaltungskommission leitet das Ausbauprojekt und die Einsprachen zusammen mit ihrer Stellungnahme an die Regierung des Vertragskantons, auf dessen Gebiet sich das Projekt ganz oder zur Hauptsache befindet.

← Art. 26 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen Name, Sitz, Rechtsnatur Art. 28 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →