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633.41 CH-SG

Art. 22 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Zusammensetzung

III. Leitung
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Art. 22 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Zusammensetzung

1. Die technische und administrative Leitung kann von einer oder mehreren Personen ausgeübt werden.

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