633.41
CH-SG
Art. 22 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Zusammensetzung
III. Leitung
Art. 22 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Zusammensetzung
1. Die technische und administrative Leitung kann von einer oder mehreren Personen ausgeübt werden.