Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
633.41 CH-SG

Art. 21 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Aufgaben

II. Organisation - 2. Finanzkontrolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (45 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Aufgaben

1. Die Kontrollstelle prüft die Rechnung und erstattet dem Aufsichtsrat Bericht und Antrag.

← Art. 20 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen Name, Sitz, Rechtsnatur Art. 22 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →