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633.41 CH-SG

Art. 20 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Bestellung

II. Organisation - 2. Finanzkontrolle
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Art. 20 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Bestellung

1. Die Regierungen der Vertragskantone regeln die Finanzkontrolle.

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